Auch ein negativer Preis ist ein Preis, der grundsätzlich zulässig ist.

Vergaberechts-Report 10/2023

Das OLG Karlsruhe stellt mit Beschluss vom 18. 08. 2023 – Az.: 15 Verg 4/23 – klar, dass ein Bieter auch einen negativen Preis angeben darf, da auch dies ein korrekt kalkulierter Preis sein kann. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2023, Seite 38 f.
 

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